Wer kann unsere Hausbesuche in Anspruch nehmen?
Die Leistungen des AHD richten sich in erster Linie an Mitglieder von Privaten Krankenversicherungen, denen die Behandlungskosten von ihrer Versicherung erstattet werden. Ebenso können die Angebote des AHD auch von Patienten in Anspruch genommen werden, die bereit sind, die Kosten als Selbstzahler aus eigenen Mitteln zu finanzieren – egal, wie und wo sie versichert sind.
Auf welche Patienten bzw. Erkrankungen ist unser Dienst ausgerichtet?
Bei lebensbedrohenden Zuständen wird empfohlen, sich an die allgemeine Notrufnummer 112 zu wenden – in allen anderen Fällen sind Privatversicherte beim AHD bestens aufgehoben: Ob akute oder chronische Erkrankung, ob Kinder, Erwachsene oder Senioren – unsere erfahrenen Ärzte helfen allen kompetent und unfassend weiter. Neben der allgemeinärztlichen oder notfallmedizinischen Soforthilfe besteht die Möglichkeit, für spezielle Beschwerden gezielt fachärztliche Termine zu vereinbaren: Zu unserem Team gehören rund 40 Fachärzte von der Inneren Medizin über die Urologie bis zur Orthopädie – und auch ganzheitliche Verfahren wie Osteopathie, Akupunktur und Homöopathie sowie physiotherapeutische Leistungen werden über unseren Hausbesuchsdienst angeboten.
Welches Einsatzgebiet wird bedient?
Das Einsatzgebiet des AHD umfasst die Stadt München und Umgebung. Allerdings ist mit zunehmender Entfernung von der Landeshauptstadt mit wesentlich längeren Anfahrtszeiten und höheren Kosten zu rechnen.
Wie lässt sich ein Hausbesuch anfordern?
Ein Anruf genügt: Die Rufnummer 089 / 55 55 66 steht täglich von 05.00 bis 22.00 Uhr – 7 Tage die Woche zur Verfügung. Die qualifizierten Mitarbeiter unserer Notrufzentrale fragen gezielt nach dem Grund des Anrufes, den Umständen der Erkrankung und einigen grundlegenden persönlichen Angaben, um so auf schnellstem Wege die bestmögliche Hilfe bieten zu können. Falls erforderlich, werden Anrufer anschließend mit einem der diensthabenden Ärzte verbunden, um erste Maßnahmen einzuleiten. Damit ist dann alles auf den Weg gebracht: Falls es sich um akute Probleme handelt, wird ein qualifizierter Arzt schnellstmöglich im neutralen PKW eintreffen, falls ein Termin mit einem Spezialisten vereinbart wurde, wird der entsprechende Arzt oder Physiotherapeut zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich vor Ort sein.
Welche Leistungen bietet unser Hausbesuchsdienst?
Im Gegensatz zum reinen Notdienst versteht sich der AHD als eine Institution der medizinischen Rundum-Versorgung – mit dem Unterschied, dass der Arzt zum Patienten kommt statt umgekehrt. Der AHD bietet Hausbesuche durch ein großes Spektrum unterschiedlicher Spezialisten an, um gesundheitliche Beschwerden aller Art umfassend und effektiv zu behandeln: Dazu gehört nicht nur die Erstversorgung akuter Erkrankungen, sondern auch die fachärztliche Behandlung spezieller Gesundheitsprobleme wie auch die langfristige Betreuung von Senioren und chronisch Kranken bis hin zu einer respektvollen Sterbebegleitung. Ebenso können auch ganzheitliche Verfahren wie Osteopathie, Akupunktur und Homöopathie sowie physiotherapeutische Leistungen in Form von Hausbesuchen angefordert werden. Darüber hinaus wird ein breites Spektrum zusätzlicher Dienstleistungen angeboten: Von der Praxis- und Pflegedienstvermittlung bis zur Einschaltung eines Lieferservices für Medikamente, von der medizinischen Reisebegleitung über den Flugrückholdienst bis hin zur zuverlässigen Rundum-Betreuung von Hotels, Unternehmen und Senioren-Einrichtungen.
Über welche Qualifikationen verfügen unsere Ärzte?
Das Ärzteteam des AHD besteht ausschließlich aus erfahrenen Fachärzten, die allesamt über eine Zusatzqualifikation in Notfallmedizin verfügen – darunter Chirurgen, Urologen, Internisten, Orthopäden, Kinder- und Allgemeinärzte. Alle sprechen neben Deutsch mindestens Englisch, die meisten sogar zwei Fremdsprachen, etwa Russisch und Arabisch. Viele können Zusatzqualifikationen in ganzheitlichen Verfahren vorweisen, etwa Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie. Vervollständigt wird das therapeutische Personal durch qualifizierte Krankengymnasten.
Welche Kosten entstehen durch einen Anruf?
Bei der zentralen Rufnummer des AHD entstehen keinerlei Zusatzkosten außer den normalen Gebühren, die vom jeweiligen Netzbetreiber des Patienten für einen Anruf ins deutsche Festnetz erhoben werden.
Welche Kosten entstehen durch einen Hausbesuch?
Die Höhe des Honorars für die erbrachten ärztlichen Leistungen hängen von der Art der Erkrankung, der angewendeten Therapie bzw. Medikation, dem Anfahrtsweg und dem Zeitpunkt der Behandlung ab. Die Kostensätze hierfür sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GÖO) gesetzlich festgelegt und werden in der Rechnung transparent und nachvollziehbar aufgeführt. Privatversicherte Patienten bekommen ihre Ausgaben für unseren Hausbesuchsdienst von ihrer Versicherung problemlos erstattet. Sollen auf Wunsch des Patienten besondere, nicht erstattbare Therapien geleistet werden, so wird er über die zu erwartenden Kosten vom behandelnden Arzt vorher umfassend informiert.
Wie erfolgt die Abrechnung?
In Deutschland privat versicherte Patienten und Selbstzahler mit deutschem Wohnsitz erhalten nach der Behandlung per Post eine detaillierte Rechnung nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherte können diese spezifizierte Rechnung nach der Überweisung bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Patienten ohne deutschen Wohnsitz und ohne deutsche Privatversicherung erfolgt die Abrechnung unmittelbar nach der Behandlung, indem der behandelnde Arzt nach Barzahlung eine Rechnung mit Befundbericht ausstellt, die zur Abrechnung mit der Auslandskrankenkasse dient. Eine Ausnahme stellen Angestellte von Fluggesellschaften dar, bei denen die Bezahlung auch per Überweisung nach Rechnungsstellung erfolgen kann.
Wie werden die Kosten erstattet?
Eine Kostenerstattung bezüglich der vom AHD geleisteten Hausbesuche erhalten in Deutschland privat versicherte Patienten nach der Überweisung des Rechnungsbetrages über die Einreichung der zugesandten Rechnung bei ihrer Krankenversicherung. Entsprechend im Ausland versicherte Patienten können ihre Kosten nach Barzahlung anhand eines Befundberichtes und der Liquidation ebenfalls bei ihrer Versicherung geltend machen. Gesetzlich oder gar nicht versicherte Patienten müssen das Honorar für die ärztlichen Leistungen aus eigenen Mitteln bestreiten.
Wie werden persönliche Angaben behandelt?
Alle persönlichen Angaben, die den Mitarbeitern unserer Telefonzentrale von Patienten mitgeteilt werden, werden streng vertraulich behandelt und in keiner Form irgendwelchen Dritten überlassen. Die vertraulichen Details der Erkrankungen bzw. der privaten Lebensumstände, die unseren Ärzten oder anderweitigen Mitarbeitern bei Hausbesuchen oder Telefonaten von Patienten offengelegt werden, unterliegen nach § 203 StGB über die Verschwiegenheitspflicht von Berufgeheimnisträgern grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht und sind somit besonders geschützt.
Hinweis zum Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt geschlossen und nicht mit dem AHD Privatärztlicher Not- und Hausbesuchsdienst.