Detaillierte Rechnung
Wie Sie es als Privatpatient gewohnt sind, erhalten Sie nach der Behandlung durch unsere Ärzte per Post eine Rechnung über die von uns erbrachten medizinischen Leistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den allgemein geltenden Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt: Sie finden hier zur Prüfung eine Auflistung aller abzurechnenden Einzelpositionen bis hin zu den verbrauchten Materialien und Medikamenten. In den Endbetrag fließen dabei auch besondere Umstände mit ein, etwa längere Anfahrten, die Betreuung an Feiertagen oder in der Nacht.
Kostenerstattung bei Privatversicherten
Nach der Überweisung des Rechnungsbetrages können Sie die spezifizierte Rechnung als Privatversicherter in aller Ruhe bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Soll die Behandlung auf Ihren Wunsch hin Leistungen miteinschließen, für die Private Krankenversicherungen üblicherweise nicht aufkommen, wird Sie der behandelnde Arzt darauf vorab hinweisen und Ihnen entsprechende Alternativen aufzeigen. Beachten Sie bitte auch, dass der Leistungsumfang Privater Krankenversicherungen bezüglich bestimmter Spezialbehandlungen vom individuellen Beitragspaket abhängt – die üblicherweise erforderlichen Therapien werden aber problemlos anerkannt und erstattet. Im Zweifel oder bei Fragen beraten Sie die Mitarbeiter unserer Telefonzentrale oder unsere Ärzte gerne und umfassend.
Kostenerstattung bei im Ausland Versicherten
Bei Personen, die nicht in Deutschland leben oder hier versichert sind, erfolgt die Abrechnung unmittelbar nach der Behandlung: In diesem Fall stellt der behandelnde Arzt nach Barzahlung eine Rechnung mit Befundbericht aus, die dann zur Abrechnung mit der Auslandskrankenkasse dient. Eine Ausnahme stellen Angestellte von Fluggesellschaften dar, bei denen die Bezahlung auch per Überweisung nach Rechnungsstellung erfolgen kann.
Privatliquidation als Selbstzahler
Gesetzlich versicherte Patienten ohne private Zusatzversicherung haben leider keinen Anspruch auf die Erstattung durch ihre Krankenkasse. Trotzdem kann es auch in diesem Fall durchaus sinnvoll sein, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen – etwa aufgrund der Annehmlichkeiten unseres Hausbesuchsdienstes und unserer vielfältigen medizinischen Leistungen. Wir informieren Sie auf Wunsch gerne über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Nach der Behandlung erhalten Sie als Selbstzahler eine detaillierte Rechnung, die Sie dann per Überweisung begleichen.
Hinweis zum Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt geschlossen und nicht mit dem AHD Privatärztlicher Not- und Hausbesuchsdienst.